Rauchmelderpflicht Bayern

Seit dem 01.Januar 2013 gilt für Bayern die Rauchmelderpflicht. Somit sind Neubauten sofort, Bestandsbauten bis zum 31.12.2017 mit Rauchmeldern auszustatten.

Mit Meldern ausgestattet sollen laut der Rauchmeldepflicht Schlafzimmer, Kinderzimmer und die Flucht- und Rettungswege. Verankert ist die Pflicht in der Landesbauordnung  (BayBO) im §46 Absatz 4 mit folgendem Wortlaut:

"1 In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.

2 Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

3 Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten.

4 Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst."

Eine Besonderheit in Bayern ist das der Mieter für die Wartung verantwortlich ist, es sei den der Vermieter übernimmt diese Pflicht freiwillig.